BSP Osnabrück

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Beispielsfall: Erfolgreich einen Studienplatz an der Hochschule Osnabrück eingeklagt

Auf Grund der räumlichen Nähe wird die Rechtsanwältin Tornow häufiger mit Studienplatzklagen gegenüber der Universität oder der Hochschule Osnabrück beauftragt. Der übliche Ablauf der Verfahren auf dem Gebiet der weichen Zulassungsbeschränkungen weicht deutlich von denen in den medizinischen Studiengängen ab, so dass hier beispielhaft der Ablauf eines solchen, fiktiven Verfahrens vorgestellt werden soll, in welchem ein Studienplatz im Studiengang Wirtschaftspsychologie eingeklagt wird.

In diesem Beispiel wünscht der angehende Student also einen Platz im Studiengang "Wirtschaftspsychologie" durch die Studienplatzklage zu erhalten. In Betracht kommen für ihn die Studienorte Hochschule Osnabrück und Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. An beiden Orten hat er sich zwar im regulären Verfahren beworben, es besteht jedoch auf Grund seiner nicht wie erhofft ausgefallenen Abiturprüfung wenig Aussicht daraus, dass er im regulären Vergabeverfahren einen Studienplatz erhalten wird, wie ihm von den Hochschulen bereits mitgeteilt worden ist. Der NC ist schlicht zu hoch für ihn. Er entscheidet sich also zu versuchen, im Wege der Studienplatzklage einen solchen Platz dennoch zu erlangen. Obwohl in diesem Bereich die Chancen auch beim Verklagen nur einer Hochschule schon sehr zufriedenstellend sind, hat er zur Maximierung seiner Chancen entschieden, ein solches Verfahren an beiden Studienorten anzustoßen, und zwei Studienplatzklagen anzustoßen.

Zunächst also lässt er seinen Rechtsanwalt einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung an beide Hochschulen schreiben. Hierauf erhält er erwartungsgemäß keine Reaktion und stellt in der Folge einen Eilantrag an die beiden zuständigen Verwaltungsgerichte. Die Verwaltungsgerichte stellen diesen Antrag den beiden Hochschulen zu. Die Hochschule Osnabrück entscheidet daraufhin, dem Anwalt des Antragsstellers per Telefax einen Zulassungsvergleich anzubieten: Der Antragssteller nimmt seinen Antrag an das Verwaltungsgericht zurück, trägt die Kosten des Verfahrens und wird pünktlich zum Studienbeginn endgültig zum Studium im gewünschten Studiengang zugelassen. Da er nunmehr kein Interesse mehr an dem noch ausstehenden Verfahren gegen die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg hat, nimmt er seinen Antrag vor dem dortigen Verwaltungsgericht zurück.

Im Ergebnis hat der angehende Student nun also - wenn der Antrag rechtzeitig gestellt worden ist - rechtzeitig zu Semesterbeginn einen sicheren Studienplatz in seinem Wunschfach erhalten, also seinen Studienplatz erfolgreich eingeklagt. Hinsichtlich den dem Studenten entstehenden Kosten werden hier die folgenden Voraussetzungen zu Grunde gelegt: Im dargelegten fiktiven Fall werden Verfahren in den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen geführt: Somit ist für das Eilverfahren jeweils ein Streitwert von 5.000,- € zu Grunde zu legen. Der angehende Student und die HS Osnabrück haben einen Vergleich über die endgültige Zulassung des Studenten geschlossen. Dieser ist nicht durch ein persönliches Gespräch verhandelt worden, so dass eine Terminsgebühr nicht angefallen ist. Hinsichtlich der Zulassungsanträge an die Hochschule ist hier der 0,8-fache Gebührensatz der Berechnung zu Grunde gelegt worden. Daraus ergeben sich die folgenden Kosten:

HS OsnabrückHS Bonn
außerkapazitärer Antrag:282,15 €341,77 €
Eilantrag:540,50 €540,50 €
Einigungsgebühr:993,65 €-
Hauptsacheregelung:317,97 €-
Gerichtskosten:80,50 €80,50 €
Summe:2.214,77 €962,77 €
Tabelle 8