Wie sind die Erfolgsaussichten der Studienplatzklage?
Die Erfolgsaussichten hängen zum einen davon ab, wie viele zusätzliche Studienplätze entdeckt werden und zum anderen, wie viele Antragssteller sich hierum bewerben.
Insbesondere in den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin finden sich regelmäßig an allen Universitäten deutlich mehr Antragssteller als aufgedeckte Plätze. Um die Chancen des einzelnen Bewerbers zu erhöhen, wird hier in der Regel nicht nur eine Hochschule verklagt, sondern gleich mehrere. Um in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin eine Chance auf einen Studienplatz zu erhalten, die über 50 % liegt, sollten zehn Hochschulen im sogenannten Rundumschlagsverfahren verklagt werden. Natürlich steigt die Erfolgschance mit zunehmender Zahl verklagter Hochschulen. Das Studium der Tiermedizin kann deutschlandweit nur an fünf Hochschulen absolviert werden. Dementsprechend geringer sind die Chancen auf Zulassung im ersten Semester hier.
In den nichtmedizinischen zulassungsbeschränkten Studiengängen stehen die Chancen bei geringerem Aufwand deutlich besser. So genügt es bei den Studiengängen Psychologie und Pharmazie in den allermeisten Fällen sechs bis sieben Hochschulen zu verklagen, um zum gewünschten Erfolg zu kommen. In diesen Fällen liegt die Erfolgswahrscheinlichkeit wohl etwa bei 85 %. In vielen anderen Studiengängen genügt häufig sogar die Klage gegen eine einzige Universität um ein entsprechendes Ergebnis herbeizuführen.
Die Erfolgschancen in den medizinischen Fächern erhöhen sich deutlich bei geringerem finanziellen Aufwand, wenn nicht die Zulassung zum ersten sondern zu einem höheren Fachsemester beantragt wird. Um diese Studienplätze konkurrieren Sie mit deutlich weniger Bewerbern als um die des ersten Semesters. Folglich ergeben sich auch in den medizinischen Fächern bei einer geringeren Anzahl verklagter Hochschulen größere Erfolgswahrscheinlichkeiten.