Fristablauf für das Wintersemester beachten! Hochschule Osnabrück: Frist 31.08.2024; Universität Osnabrück: Frist 15.10.2024
Sonderfall: Die Studienplatzklage an der Fachhochschule (FH)
In den Augen der Studierenden erwerben Fachhochschulen gegenüber dem klassischen Universitätsstudium immer mehr an Attraktivität. Studienplätze an den der Praxis näheren Fachhochschulen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit nicht nur unmittelbar nach dem Abitur sondern auch nach einer abgeschlossenen Ausbildung.
Mit größerer Beliebtheit des Studiums an der Fachhochschule steigt natürlich auch die Nachfrage in den einzelnen Studiengängen: Immer mehr Studiengänge an Fachhochschulen, wie z.B. Soziale Arbeit, Wirtschaftsrecht, Journalistik oder Betriebswirtschaft und Management sind zulassungsbeschränkt.
Fakt ist, dass die Studienplatzklage gerade für die von Fachhochschulen angebotenen Studienplätze ein sehr erfolgversprechender Weg ist, doch noch das gewünschte Studium aufzunehmen.
Wir vertreten Sie auch im Verfahren gegen Fachhochschulen bundesweit
Auf Grund der häufig relativ kleinen Studiengänge und der geringen Anzahl der Kapazitätsverfahren gelingt es im Rahmen der Studienplatzklage in fast allen Fällen schon beim Verklagen einer einzigen FH den gewünschten Studienplatz unabhängig von Wartezeit oder Notendurchschnitt zu erlangen.
Ein weiterer Vorteil der Studienplatzklage an der Fachhochschule neben der hohen Erfolgswahrscheinlichkeit ist auch die häufig gegebene Möglichkeit des Vergleichsschlusses mit der FH. Gelingt der Abschluss eines solchen Zulassungsvergleichs muss das aufwendige Gerichtsverfahren nicht vollständig durchlaufen werden, und es gelingt in vielen Fällen den angehenden Studenten noch rechtzeitig zu Semesterbeginn zu immatrikulieren.
Zu beachten sind jedoch die von Bundesland zu Bundesland variierenden Ausschlussfristen: Diese können sich von den Frist an den Universitäten unterscheiden.
Auf Grund des früheren Semesterbeginns der Fachhochschule laufen diese Frist häufig früher ab als bei den Universitäten. Es gilt also - wie eigentlich immer bei der Studienplatzklage – Planen sie rechtzeitig! Gern sind wir Ihnen bei der Planung behilflich: Ein erstes Beratungsgespräch über den generellen Ablauf , die Kosten und Fristen der Studienplatzklage ist bei uns kostenlos.
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