Master

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Osnabrück: Uni Osnabrück zur vorläufigen Zulassung von 13 Studienplatzbewerbern für Lehramtsmasterstudiengänge zum WS 2014/2015 verurteilt!

Zulassung zum Masterstudium

Mit der Studienplatzklage lässt sich grundsätzlich auch ein Platz im Masterstudiengang einklagen. Die Erfolgschancen hierfür sind in vielen Fällen gut, so dass dem abgeschlossenen Bachelorstudium auch der Master folgen kann.

Zu unterscheiden ist bei der Prognose der Erfolgschancen nach der Frage, ob der angehende Student die Zulassungsvoraussetzungen des Studiengangs erfüllt oder nicht, bzw. ob er einen Rangstellenbescheid oder einen Ablehnungsbescheid erhalten hat:

Hat der angehende Master-Student einen Rangstellenbescheid erhalten und erfüllt er alle Zulassungsvoraussetzungen steht der üblichen Studienplatzklage nichts im Weg. Die Chancen auf ein Obsiegen im Prozess sind hier recht hoch, da die meisten Masterstudiengänge noch relativ neu sind und damit die Zulassung zumeist noch nicht gerichtlich abschließend überprüft worden ist. In vielen Fällen werden sich die Universitäten und Fachhochschulen auch zu einem Zulassungsvergleich bewegen lassen.

Hat der angehende Student hingegen einen Ablehnungsbescheid erhalten da er die Zulassungsvoraussetzungen für den Master nicht erfüllt (etwa weil er die Eingangsnote nicht erreicht hat) ist die Sachlage schwieriger. In diesem Fall müssen die hinderlichen Zulassungsvoraussetzungen gerichtlich überprüft werden. Sowohl diese Voraussetzungen als auch die Rechtsprechung hierzu ist vielfältig und bedarf immer einer genauen Überprüfung des Einzelfalls um eine sinnvolle Erfolgsprognose stellen zu können. Im Studiengang Lehramt ist eine solche gerichtliche Überprüfung einer nicht erreichten Eingangsnote häufig erfolgreich: Im Fall des Lehramtsstudiums das nur mit dem Masterabschluss zu einem faktischen Zugang des durch den vorgeschalteten Bachelorstudiengang gewählten Berufswunsch Lehrer führt sind Verwaltungsgerichte von einer Unwirksamkeit der Zulassungsschranke durch die Bachelornote gekommen und haben klagende Studenten zum gewünschten Masterstudium zugelassen.