Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

In den allermeisten Fällen genügt die Hochschulzulassung. Außerdem darf derjenige, der die Studienplatzklage erhebt, keinen Studienplatz in dem begehrten Studiengang an einer inländischen Universität haben. Ein vorher  an die ZVS gestellter Antrag ist in den meisten Fällen nicht notwendig, wird aber von einigen wenigen Gerichten verlangt. Das gleiche gilt für eine Bewerbung an der Hochschule: Regelmäßig ist eine solche nicht notwendig, da sich der Antragssteller mit dem außerkapazitären Antrag um „andere“ Studienplätze bewirbt, als die die durch ZVS oder Hochschule in deren Auswahlverfahren verteilt werden. In Ausnahmefällen aber, wie zum Beispiel in Baden-Württemberg für die Fächer Zahn- und Humanmedizin, ist ein solcher Antrag Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage.

Wichtig ist es darüber hinaus, sich an die formalen Voraussetzungen für den außerkapazitären Antrag und den Eilantrag an das Gericht zu halten. So sind die Wahrung der jeweils verlangten Form und Frist für den Erfolg des gerichtlichen Verfahrens unabdingbar. Sollte durch die Hochschule ein ablehnender Bescheid auf den außerkapazitären Antrag ergehen und dieser mit einer korrekten Rechtsbehelfsbelehrung versehen worden sein, darf dieser auf keinen Fall rechtskräftig werden. Das angegebene Rechtsmittel ist innerhalb der dort genannten Frist einzulegen, um die Chance auf die Zuweisung eines Studienplatzes zu bewahren.