Ablauf

Einleitung

Die Nachfrage nach Studienplätzen ist in den letzten Jahren vermehrt gestiegen. Eine rückläufige Entwicklung ist nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Die auf den Studienmarkt drängenden doppelten Abiturjahrgänge und deren Nachwirkungen werden zu einem weiteren, massiven Anstieg der Nachfrage führen. Auswirkungen zeigt dies besonders in den medizinischen Studiengängen, in welchen die Anzahl der studienwilligen Bewerber die Anzahl der zur Verfügung gestellten Plätze schon seit Jahren weit übersteigt. Schon jetzt liegt die Wartezeit auf einen Studienplatz im Fach Humanmedizin bei etwa sechs Jahren. Dieser kaum hinnehmbare Zustand wird sich vermutlich noch weiter dramatisieren. In diesem Bereich ist neben einem Auslandsstudium oft die einzig gangbare Möglichkeit der Studienplatzerlangung die Kapazitätsklage.

Mittlerweile wird auch immer häufiger in den nicht medizinischen Studiengängen eine solche Klage von angehenden Studenten in Erwägung gezogen. Hier ist mit deutlich geringerem Aufwand ein in aller Regel zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen.

Auf Grund der räumlichen Nähe der Anwaltskanzlei Tornow zum Studienstandort Osnabrück wird auf diesen Seiten gesondert das Beispiel einer erfolgreichen Studienplatzklage in einem zulassungsbeschränkten "weichen NC-Fach" an der Hochschule Osnabrück dargestellt. Hier wird beispielhaft ein möglicher Ablauf einer Studienplatzklage im Studiengang Wirtschaftspsychologie an den Studienorten Osnabrück und Bonn dargestellt.

Diese Homepage hat die Zielsetzung, dem Leser eine Einführung in die komplexe Materie der Studienplatzklage – oder der Kapazitätsklage, wie dieses Verfahren auch genannt wird – zu geben. Auf diesem umfangreichen Gebiet ist davon auszugehen, dass durch die Lektüre dieser Seiten zwar einige Fragen beantwortet werden, andere wiederum möglicherweise erst aufgeworfen werden. Die optimale Strategie für den Einzelfall des jeweiligen Studienplatzbewerbers wird erst im Einzelgespräch herauszufinden sein. Vorliegend soll über die generelle Möglichkeit sowie die Chancen und Risiken dieser Methode den Wunschstudienplatz zu erhalten informiert werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass alle auf diesen Seiten dargestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen gegeben wurden. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass sich Fehler eingeschlichen haben. Für diese Fehler wird, anders als in einem Mandatsverhältnis, keine Haftung übernommen.

Zögern Sie nicht mit Anregungen oder Verbesserungsvorschlägen, sowie Beratungswünschen für Ihren persönlichen Fall an mich heranzutreten.

Ihre

Britta Tornow
Rechtsanwältin