FAQ - 9 häufig gestellte Fragen zur Studienplatzklage
Die Grundidee ist, dass die Universität weniger Studienplätze zu Verteilung freigegeben hat, als sie tatsächlich zur Verfügung hat. Auf diese (vermuteten) Plätze bewirbt sich der angehende Student zunächst und klagt sie anschließend in einem Eilverfahren ein. Die Antragssteller erhalten dann die in diesem Verfahren aufgedeckten Plätze. Werden im gerichtlichen Verfahren weniger Studienplätze aufgedeckt als Kläger vorhanden sind, werden diese Plätze in der Regel unter den Klägern verlost.
Je mehr Universitäten verklagt werden, desto teurer ist die Studienplatzklage. Die Kosten pro verklagter Universität liegen im Schnitt zwischen 900,- und 1.300,- €, wenn eine größere Anzahl an Universitäten deutschlandweit - wie etwa bei einem Medizinstudienplatz - verklagt wird.
Nein, Sie brauchen keinen Anwalt. Aber ja, Sie sollten einen beauftragen. Die Beauftragung eines spezialisierten Anwalts wird nicht nur Ihre Erfolgschancen massiv erhöhen, sondern eventuell sogar Geld sparen.
Wenn durch die Versicherung das Verwaltungsrecht mit versichert ist und das Hochschulrecht nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, trägt die Rechtsschutzversicherung den Großteil der Gebühren und Kosten von normalerweise zehn Klagen. Dies ist vor allem bei älteren Versicherungsverträgen der Fall: Bei Neuabschlüssen gibt es nur noch eine Handvoll von Rechtsschutzversicherern, welche die Studienplatzklagen nicht ausgeschlossen haben. Sprechen Sie uns gern für eine Empfehlung an.
Ja. Die Studienplatzklage eröffnet Ihnen die Chance Ihr Wunschstudium aufzunehmen. Bei Ihrer Überlegung sollten Sie die nicht unbeträchtlichen Kosten nicht nur ins Verhältnis zu der dadurch erlangten Chance setzen, die nächsten 40 Jahre Ihrem Wunschberuf nachgehen zu können. Zusätzlich sollten Sie auch berücksichtigen, dass Sie durch die Studienplatzklage möglicherweise eher ins Berufsleben einsteigen, und Sie somit die zusätzlich erwirtschafteten Jahresgehälter direkt mit den Kosten der Klage verrechnen können.
Sobald Sie die Hochschulzulassung erhalten haben. Je eher Sie die Verfahren beginnen, desto größer ist Ihre Erfolgschance. Mit der steigenden Zahl von Abiturienten und möglichen Mitbewerbern um die außerkapazitären Plätze sinken die Chancen des Einzelnen. Durch eine frühzeitige Planung können Sie die Chance nutzen und an Studienorten klagen, an denen die Fristen so zeitig ablaufen, dass ein Großteil Ihrer Mitbewerber diese Plätze aus ihren Überlegungen ausnehmen.
Nein, den gesetzlich vorgeschriebenen Weg zu gehen um zu seinem Ziel zu kommen ist nicht ungerecht.
Und: nein, Sie nehmen niemandem einen Platz weg. Sie beanspruchen nur einen Platz, von dem die Hochschule fälschlicherweise behauptet hat, dass es ihn gar nicht gibt. Sie zeigen durch Ihre Entschlossenheit auch diesen gerichtlichen Weg zu gehen, dass Ihnen das Studium wichtig genug ist, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Auch in diesem Fall ist die Studienplatzklage für Sie geeignet, da an den meisten Hochschulen die zusätzlichen Studienplätze ohne Rücksicht auf Note oder Wartezeit veteilt werden.
Ja. In einem ersten Gespräch werden Ihnen die allgemeinen Möglichkeiten, Chancen und Kosten einer solchen Studienplatzklage erläutert. Kosten fallen erst dann an, wenn die Beratung über allgemeine Hinweise zum Ablauf der Studienplatzklage hinausgeht, und Sie Fragen zum Vorgehen in Ihrem konkreten Fall besprochen haben möchten. Hierbei ist es auch unerheblich, ob Sie aus Osnabrück oder der Umgebung kommen: Ich vertrete Sie bundesweit. Rufen Sie an unter: 05 41 - 97 04 88 90 oder bitten Sie um Rückruf unter: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. "> info@anwaltskanzlei-tornow.de