Welche Strategien können gefahren werden?
In den medizinischen Studiengängen ist auf Grund der großen Menge an Bewerbern zu empfehlen, sich nicht auf die Bewerbung an einzelnen Hochschulen zu beschränken sondern im Wege des Rundumschlagsverfahrens im Fall des Studiums der Zahn- oder Humanmedizin eine größere Anzahl Hochschulen zu verklagen. Es empfiehlt sich hier für eine realistische Erfolgschance zehn oder mehr Verfahren durchzuführen.
Alternativ zum Antrag auf Zulassung im ersten Semester kann auch ein solcher auf Zulassung zu einem höheren Fachsemester gestellt werden. Hieraus erwächst der erhebliche Vorteil, dass der Antragssteller mit deutlich weniger anderen Antragsstellern konkurriert und somit seine Erfolgschancen im Falle der Durchführung eines Losverfahrens deutlich steigen. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass der Bewerber über anrechenbare Leistungen in dem gewünschten Studiengang verfügt.
Es besteht die Möglichkeit, das gesamte Studium im Ausland vorzunehmen und einen in Deutschland anerkannten Abschluss zu erlangen. Alternativ können auch nur Teilleistungen im Ausland erbracht werden um diese dann in Deutschland für das weitere Studium anrechnen zu lassen. Auf diese Art kann es zum Beispiel gelingen, direkt aus dem Ausland in ein höheres Fachsemester an einer deutschen Universität zu gelangen, ober aber zumindest die Chancen einer Studienplatzklage auch in den kritschen Studiengängen, wie insbesondere Medizin, deutlich zu erhöhen, indem die Möglichkeit geschaffen wird, sich in ein höheres und weniger begehrtes Semester einzuklagen.
In Betracht kommen hier für die medizinischen Studiengänge insbesondere Ungarn und Österreich. In Ungarn werden an den Universitäten in Budapest, Szeged und Pécs Vorlesungen auf deutsch gehalten. Alternativ bieten sich auch diverse englischsprachige Studienprogramme in Polen, Lettland, Rumänien und Ungarn an.
Gegen ein solches Studium im Ausland sprechen vor allem die häufig hohen Studiengebühren. Elementar ist natürlich, dass der angehende Student sich rechtzeitig vorher informiert, ob es auch hinterher keine Probleme mit der Anerkennung des Studiums gibt. Außerdem muss sich der Student bewusst sein, dass nach dem vorklinischen Abschnitt die Ausbildung erfordert, vermehrt mit Patienten in Kontakt zu kommen, was voraussetzt, dass der Student die Landessprache spricht.
Eine andere Möglichkeit ist der sogenannte Quereinstieg. Das funktioniert folgendermaßen: Der Antragssteller studiert in Deutschland ein zulassungsfreies Fach, in welchem ähnliche Leistungen zu erbringen sind wie im gewünschten Studium. Hier bieten sich für diejenigen, die ein Studium in Humanmedizin anstreben, etwa die Studiengänge Biologie, Chemie, Physik oder Ernährungswissenschaften an. Es besteht dann grundsätzlich die Möglichkeit, dass der angehende Medizinstudent entweder fachfremd an den Veranstaltungen für Mediziner teilnimmt und Scheine erwirbt, oder die entsprechenden Veranstaltungen in seinem eigenen Studiengang besucht und sich im Anschluss eine Gleichwertigkeitsbescheinigung ausstellen lässt. Ganz wichtig ist es für diese Strategie, sich umfassend im Vorfeld beim jeweiligen Landesprüfungsamt über die Anrechnungspraxis zu informieren .
Für Studienbewerber der Humanmedizin, die die notwendige Notenschwelle nur knapp verfehlt haben, bietet sich noch ein anderer Weg an. Ihnen ist zu raten, sich über die ZVS für ein Zahnmedizinstudium zu bewerben. Hier sind die Eingangsvoraussetzungen etwa um einen halben Notensprung geringer als im humanmedizinischen Bereich. Das Studium im Bereich der Vorklinik ist in beiden Studiengängen weitgehend gleich, so dass es kaum Anerkennungsprobleme gibt, und der Studienbewerber sich schon während der Vorklinik zum zweiten Semester in das Studium der Humanmedizin einklagen kann.
Im Bereich der Tiermedizin, wo der Bewerberandrang besonders hoch ist da deutschlandweit nur fünf Hochschulen diesen Studiengang anbieten, empfiehlt sich ein entsprechendes Vorgehen ebenfalls. Hier ist zu berücksichtigen, dass für die Anerkennung die einzelnen Universitäten zuständig sind. Die Universität Berlin tut sich hier besonders schwer: Eine Anerkennung ist dort so gut wie ausgeschlossen.
Besonders bietet sich die Möglichkeit des Quereinstiegs auf dem Gebiet der Zahnmedizin an. Hier kann von einem Studenten der Naturwissenschaften in nur einem Semester eine anrechenbare Leistung erbracht werden. Somit verliert der Student in diesem Fall keine Zeit, und kann unmittelbar vom ersten Semester der gewählten Naturwissenschaft ins zweite Fachsemester der Zahnmedizin wechseln.
Jedoch kommt auch der Quereinsteiger nicht um eine Studienplatzklage herum. Seine Chancen stehen jedoch deutlich besser als die des Erstsemesterbewerbers und er braucht somit weniger Universitäten zu verklagen um mit einem Erfolg rechnen zu können.
Eine weitere Alternative eine Zulassung zum Wunschstudiengang zu erreichen ist das Warten. Mit „Warten“ wird die Zeit bezeichnet, in der man nicht an einer inländischen Hochschule studiert. Das sogenannte „Parkstudium“ in einem anderen als dem eigentlich gewünschten Studienfach wird nicht als Wartezeit angerechnet.
Momentan beträgt die Wartezeit für Human-, Zahn- oder Tiermedizin zumeist mindestens fünf Jahre. Nähere Auskunft hierzu gibt der ZVS Bescheid. Jedoch ist zu beachten, dass dieser lediglich die momentane Situation wiedergibt, während dem angehenden Studenten nur zu hoffen bleibt, dass sich die Situation in fünf Jahren nicht weiter verschlechtert hat. Allerdings dürfte dieses Vorgehen für die meisten Studenten keine ernstzunehmende, sinnvolle Alternative zur Studienplatzklage darstellen. Insbesondere ist sie nicht wirtschaftlich sinnvoll: Die Kosten einer Studienplatzklage sollten bei einer Entscheidung auf einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Differenz des in der Wartezeit erzielten Einkommens gegenüber dem voraussichtlichen Einkommen nach dem geplanten Studium gegenüber gestellt werden. In Zahlen dargestellt wird so schnell deutlich werden, dass eine Studienplatzklage in aller Regel finanziell deutlich günstiger sein wird, als auf einen Studienplatz zu warten.